Ausbildung der Ausbilder
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Voraussetzungen | Zur Zulassung zur Prüfung nach Ausbilder-Eignungs-Verordnung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Um als Ausbilder/in im Betrieb tätig zu werden muss jedoch die fachliche und persönliche Eignung nach BBiG § 30 nachgewiesen werden. |
Teilnahme
max. Teilnehmerzahl | 20 Personen |
Belegungshinweis | noch Plätze frei |
Abschluss | sonstiger öffentlich-rechtlicher Abschluss |
Nummer | 71ADA 3-19 SIM |
Detail-Informationen | Als PDF Datei downloaden |